Clubsatzung
§ 1: Name und Sitz des Clubs
Der Club führt den Namen “1.Sendung mit der Maus Club”. Er hat seinen Sitz in 82515 Wolfratshausen-Waldram.
§ 2: Zwecke des Clubs
2.1 Zwecke des Clubs sind:
a) die allgemeine Bildung und Belustigung
b) die Förderung des Interesses an der “Sendung mit der Maus“
c) die Versorgung aller Mitglieder und Interessierten mit Informationen über alltagsessentielle Themen.
2.2 Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
a) gemeinsame Verfolgung der Sendung
b) Mitglieder- und Clubtreffen
c) Bereitstellung von Bildungsfilmen
2.3 Der Club ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4 Mittel des Clubs dürfen nur für Zwecke der Clubrichtlinien verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Clubvermögen.
2.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 3: Mitgliedschaft (Ein- und Austritt, Ausschluss)
3.1 Eintritt
Mitglied des 1.Sendung mit der Maus Clubs kann jede Person werden. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf nicht der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Über die endgültige Aufnahme entscheiden die Vorsitzenden des Clubs.
3.2 Mitgliedsbeitrag
Für die Mitgliedschaft wird ab dem 1.1.2009 ein Mitgliedsbeitrag von 0,01€ erhoben. Die Mitgliedschaft besteht für 387 Jahre. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch für die Folgejahre mit Zahlung des Beitrages bis zum 31.12. des letzten Jahres einer Periode.
3.3 Austritt
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Entführung. Der der Leitung gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit möglich und geschieht automatisch
bei Nichtzahlung des erhobenen Mitgliedsbeitrags.
3.4 Ausschluss
a) Ein Mitglied kann aus dem Club ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Clubzweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Clubrichtlinien, bzw. Clubregelungen in den näheren Mitgliedschaftsinformationen schuldig gemacht hat.
b) Über den Ausschluss entscheidet die Leitung bei einer extra einberufenen Sitzung. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.
3.5 Ehrenmitgliedschaft
Zu Ehrenmitgliedern des Clubs sollen nur solche Personen ernannt werden, die sich um die Sendung innerhalb oder außerhalb des Clubs besonders verdient gemacht haben.
Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Leitung des Clubs.
§ 4 Mitgliederversammlung
a) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Clubs. Zwischen den Versammlungen führt die Clubleitung die Geschäfte.
b) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages nicht länger als ein halbes Jahr im Rückstand sind.
c) Kann ein Mitglied nicht an der Versammlung teilnehmen, so kann es ein anderes schriftlich bevollmächtigen in seinem Sinne abzustimmen.
d) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn min. 55% der Stimmberechtigen Mitglieder (einschl. der durch Vollmacht vertretenen Mitglieder) und der Vorstand anwesend sind.
e) Ein Beschluss ist mit einfacher Mehrheit der Versammlung angenommen.
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§ 5 Vorstandschaft
a) Der Vorstand bleibt im Amt, solange er im Sinne von §3 Mitglied ist.
b) Vorstand ist das dienstälteste Mitglied.(gültig bis zu den ersten Neuwahlen)
§ 6 Auflösung des Clubs
a) Die Auflösung des Clubs kann nur durch die Mitgliederversammlung mit genau 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
b) Bei Auflösung des Clubs wird das Clubvermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt.
$ 7 Änderung der Satzung
Die Satzung kann jederzeit vom Vorstand gändert werden, wenn er mindestens seine halbe Denkkraft aufbringen kann.
Sollten zwischen der Meinung des Vorstandes und der eines anderen Mitgliedes bezüglich einer Satzungsänderung Differenzlichkeiten bestehen, wird selbige nach Veräußerung der Meinung des Mitgliedes und exzessiver Prüfung wieder rücklaufend gemacht.
§ 8 Informationspflicht
a) Jedes Mitglied hat sich selbstständig über die Aktuallität der Satzung zu informieren.
b) Jede Änderung der Angaben die in der Beitrittserklärung von statten ging ist der Vorstandschaft schriftlich mitzuteilen.
Letzter § : Organe des Clubs